- 1:Strom
- 1.1:umweltschonende Energieerzeugung.
- 1.2:Preise & Abrechnung.
- 1.3:Beratung & Förderung
- 1.3.1:Tipps rund um die An-,Ab- und Ummeldung.
- 1.3.2:Gebäudeenergieausweis.
- 1.3.3:Förderprogramme Strom.
- 1.3.4:Nachtstrom-Speicherheizungen.
- 1.3.5:Stromspartipps.
- 1.3.6:Geschäftskunden-Magazin.
- 1.3.7:Veranstaltungen.
- 1.3.8:Sportpartnerprogramm.
- 1.3.9:Ansprechpartner.
- 2:Erdgas.
- 3:Wärme.
- 4:Trinkwasser.
- 5:Abwasser.
- 6:Netznutzung.
Anforderungen der EnEV 2009
Die Zukunft der Nachtstrom-Speicherheizungen
Nach § 10a der Energieeinsparverordnung 2009 müssen Nachtspeicherheizungen für alle Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten zu den folgenden Terminen außer Betrieb genommen werden, wenn die Raumwärme ausschließlich über elektrische Speichersysteme erfolgt.
- Vor dem 1. Januar 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden.
- Nach dem 31. Dezember 1989 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach dem Einbau oder der Aufstellung nicht mehr betrieben werden.
Ausnahmen
Wenn die erforderlichen Aufwendungen für die Außerbetriebnahme und den Einbau einer neuen Heizung auch bei Inanspruchnahme möglicher Fördermittel* nicht innherhalb einer angemessenen Frist durch die Einsparungen erwirtschaftet werden können, dürfen Nachtstrom-Speicherheizungen in Betrieb bleiben.
Das gleiche gilt, wenn der Bauantrag nach dem 31. Dezember 1994 gestellt worden ist und/ oder die Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 eingehalten wird.
Unsere Empfehlung
Da eine Außerbetriebnahme frühestens 2019 notwendig ist, besteht kein akuter Handlungsbedarf. Darüber hinaus wird die nächste EnEV vor 2019 kommen, so dass noch unklar ist, wie das Thema in Zukunft behandelt werden wird.
Auch die öffentlichen Fördermittel sind zurzeit gering. Diese werden vermutlich in Zukunft aufgestockt, um die Außerbetriebnahme voran zu treiben.
Der Austausch von Nachtstromspeicherheizungen durch eine Erdgasheizung spart allerdings Energiekosten (bei einem jährl. Verbrauch von 20.000 kWh ca. 1.100 €/Jahr**). Durch die generierte Einsparung kann sich ein Austausch lohnen. Dies hängt im wesentlichen von den Investitionskosten ab und muss im Einzelfall geprüft werden.
* Fördermittel derzeit 200 Euro pro ausgebautem Gerät (KfW-Bank)
** Stand: 1.10.2009





