Netznutzung Erdgas

Netzanschluss.

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung von Letztverbrauchern
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck (<= 100 mbar) und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Osnabrück AG die entsprechenden Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 01.11.2006 einschließlich der ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Osnabrück.
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV gibt die Stadtwerke Osnabrück AG bekannt, dass die NDAV einschließlich der ergänzenden Bedingungen auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Anschlüsse an das Niederdrucknetz der Stadtwerke Osnabrück AG Anwendung findet. Die Regelung des § 29 Abs. 3 NDAV bleibt unberührt.

Netzanschlussvertrag

Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen (Biogas) und Speicheranlagen, von anderen Gasnetzen und Direktleitungen
Im Gasverteilnetz der Stadtwerke Osnabrück AG sind die aktuell geltenden Regeln der Technik sowie die technischen Bedingungen und Richtlinien der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches und des Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft in der aktuellen Fassung anzuwenden.
Insbesondere verweisen wir auf das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze

Externer Link: DVGW-Arbeitsblatt G 2000

Sicherheitsdatenblatt Erdgas