- 1:Strom.
- 2:Erdgas.
- 3:Dienstleistungen.
- 4:Wärme.
- 5:Trinkwasser.
- 6:Abwasser.
- 7:Netznutzung
- 7.1:Netznutzung Strom.
- 7.2:Netznutzung Erdgas.
- 7.3:Messstellenbetrieb und Messdienstleistung.
- 7.4:Einspeisung
- 7.4.1:EEG.
- 7.4.2:KWK G.
- 7.4.3:Veröffentlichungspflichten.
- 7.4.4:Ansprechpartner.
- 7.5:Ansprechpartner.
- 7.6:Marktpartner.
- 7.7:Installateurverzeichnis.
Einspeisung nach dem KWK G
(Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vom 25. Oktober 2008)
Zählerstände zur Vergütung ihrer KWK- Anlage (BHKW)
Hier haben Sie jetzt die Möglichkeit die Zählerstände zur Zwischenvergütung direkt online einzugeben und per Mausklick an die Stadtwerke zu übermitteln. Sind bei Ihnen nicht alle Zähler (z.b. kein Erzeugungszähler) vorhanden, füllen Sie bitte die entsprechenden Felder mit "NV" (nicht verfügbar) aus.
Weiter unten besteht die Möglichkeit, ein Formular zur Ablesung auszudrucken und entsprechend an die zuständige Adresse oder auch Faxnummer (Ansprechpartner) zu senden.
Falls Sie eine Zwischenvergütung wünschen, senden Sie uns bis spätestens zum 8. des auf das Quartalsende folgenden Tages (8.April, 8. Juli, 8. Oktober) die Zählerstände. Ansonsten können wir keine Zwischenvergütung vornehmen.





