- 1:Strom.
- 2:Erdgas.
- 3:Dienstleistungen.
- 4:Wärme.
- 5:Trinkwasser.
- 6:Abwasser.
- 7:Netznutzung
- 7.1:Netznutzung Strom.
- 7.2:Netznutzung Erdgas.
- 7.3:Messstellenbetrieb und Messdienstleistung.
- 7.4:Einspeisung
- 7.4.1:EEG
- 7.4.1.1:Photovoltaik mit Selbstverbrauch.
- 7.4.1.2:Photovoltaik mit Volleinspeisung.
- 7.4.2:KWK G.
- 7.4.3:Veröffentlichungspflichten.
- 7.4.4:Ansprechpartner.
- 7.4.1:EEG
- 7.5:Ansprechpartner.
- 7.6:Marktpartner.
- 7.7:Installateurverzeichnis.
Zählerstand zur Vergütung ihrer Photovoltaikanlage
Hier haben Sie jetzt die Möglichkeit den Zählerstand zur Zwischenvergütung direkt online einzugeben und per Mausklick an die Stadtwerke zu übermitteln.
Weiter unten besteht auch die Möglichkeit, ein Formular zur Ablesung auszudrucken und entsprechend an die zuständige Adresse oder auch Faxnummer (Ansprechpartner) zu senden.
Falls Sie eine Zwischenvergütung wünschen, senden Sie uns bis spätestens zum 8. des auf das Quartalsende folgenden Tages (8.April, 8. Juli, 8. Oktober) den Zählerstand. Ansonsten können wir keine Zwischenvergütung vornehmen.
Bitte wählen Sie entsprechend Ihrer Anlagenart die für Sie zutreffende Unterseite aus der linken Navigation





