- 1:Strom.
- 2:Erdgas.
- 3:Dienstleistungen
- 3.1:Contracting.
- 3.2:Gebäudeenergieausweis.
- 3.3:BlowerDoor-Test.
- 3.4:Gebäudethermografie.
- 3.5:Förderprogramme Strom
- 3.5.1:Wärmepumpen-Wäschetrockner.
- 3.5.2:Fotovoltaikanlage.
- 3.6:Förderprogramme Erdgas.
- 3.7:Trinkwasseranalysen.
- 4:Wärme.
- 5:Trinkwasser.
- 6:Abwasser.
- 7:Netznutzung.
Fotovoltaikanlagen
Ihr Solarstrom lohnt sich.
Speisen Sie Ihren selbst erzeugten Solarstrom in das öffentliche Versorgungsnetz ein! Für Ihren Beitrag erhalten Sie eine attraktive Einspeisevergütung.
Vergütungssätze:
Für Solaranlagen auf und an Gebäuden, die 2011 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Vergütungssätze:
Bei einer Leistung:
bis 30 kW: 28,74 ct/kWh*
ab 30 kW: 27,33 ct/kWh*
ab 100 kW: 25,86 ct/kWh*
ab 1.000 kW: 21,56 ct/kWh*
Für Anlagen, die in den darauffolgenden Jahren in Betrieb genommen werden, verringert sich die Vergütung in Abhängigkeit der bundesweit installierten Gesamtleistung aller Fotovoltaikanlagen zwischen 9 und 13 Prozent.
Rechenbeispiel:
Eine Anlage mit 3 kWp Leistung benötigt ca. 27 m² verschattungsfreie Installationsfläche. Sie erzeugt pro Jahr ca. 2.550 kWh Solarstrom. Für den eingespeisten Solarstrom vergüten die Stadtwerke den bei der Inbetriebnahme gültigen Einspeisesatz für Januar 2011 z.B. 28,74 ct/kWh* 2.550 kWh = 732,87 €.
Kosten (inkl. MwSt.):
Verrechnungspreis Solarstromzähler = 2,18 €/ Monat**
+ Inbetriebsetzung Netzeinspeisung (einmalig)= 99,42 €**
Die Stadtwerke lesen und rechnen den oder die Solarstromzähler jährlich einmal ab. Auf Wunsch kann eine Verrechnung zum Ende eines jeden Quartals erfolgen. Dann sind für diese Abrechnungen die Zählerstände selbst zu ermitteln und schriftlich an die Stadtwerke Osnabrück mitzuteilen.
Sie möchten mehr erfahren?
Unsere Energieberater freuen sich auf Ihre Fragen.
Servicezentrum
Nikolaiort 3/4
49074 Osnabrück
Tel.: 0541 2002-2001
E-Mail: servicezentrum@stw-os.de
* für die Einspeisung von Solarstrom aus gewerblich betriebenen Anlagen in das öffentliche Stromnetz erfolgt die Vergütung zzgl. Umsatzsteuer.
** Stand: Januar 2011
Weitere Fördermöglichkeiten
Für die Errichtung, die Erweiterung sowie den Erwerb von kleinen Fotovoltaikanlagen vergibt die KfW Kredite.
Wenden Sie sich hier am besten direkt an die KfW über die folgende Auskunfts-Hotline: 01801 33 55 77 oder über www.kfw-foerderbank.de
Darüber hinaus gibt es für Nordrhein-Westfalen noch eine Förderung für besondere Projekte und sogenannte "Multiplikatoranlagen".
Ansprechpartner:
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6, Bergbau und Energie
Ruhrallee 1-3
44139 Dortmund
Telefon 0180 319 0000 (Bürger- und Servicecenter NRW)







