- 1:Strom.
- 2:Erdgas.
- 3:Wärme.
- 4:Trinkwasser.
- 5:Abwasser
- 5.1:Stadtentwässerung.
- 5.2:Haus- und Grundstücksentwässerung
- 5.2.1:Entwässerungsantrag.
- 5.2.2:Regenwasserversickerung.
- 5.2.3:Entwässerungsanlagen.
- 5.2.4:Abwassereinleitung.
- 5.2.5:Dichtheitsprüfung.
- 5.2.6:Abwasserbeseitigungs- satzung.
- 5.2.7:Gebühren & Satzung.
- 5.3:Ansprechpartner.
- 6:Netznutzung.
Entwässerungsantrag
Infos für Privathaushalte und Gewerbe.
Privathaushalte:
Parallel zur Einreichung des Bauantrages beim Bauordnungsamt ist ein Entwässerungsantrag bei den Stadtwerken Osnabrück AG einzureichen. Die Mitarbeiter der Stadtwerke sind für die fachliche Prüfung des Entwässerungsantrages zuständig. Nach erfolgter Prüfung wird der Entwässerungsgenehmigungsbescheid durch die Stadt Osnabrück erteilt.
Genehmigungspflichtig sind nicht nur Neubauten, sondern auch jegliche Änderungen an der Entwässerungsanlage auf dem Grundstück. Ein Entwässerungsantrag ist auch in den Fällen zu stellen, die durch die Landesbauordnung genehmigungs- und anzeigenfrei sind.
Gewerbe & Industrie:
Gewerbliches und industrielles Abwasser kann Stoffe enthalten, die die Reinigung des Abwassers in der Kläranlage erschweren oder stören oder die Ableitung im Kanal behindern. Deshalb ist parallel zur Einreichung des Bauantrages beim Bauordnungsamt ein Entwässerungsantrag mit Betriebsbeschreibung, anfallenden Abwasserströmen und Abwasserinhaltstoffen bei den Stadtwerken einzureichen. Nach erfolgter Prüfung wird der Entwässerungsgenehmigungsbescheid durch die Stadt Osnabrück erteilt.
Für bestimmte Abwasserherkunftsbereiche sind in den Anhängen der Abwasserverordnungen – abgesehen von der Abwasserbeseitigungssatzung – Anforderungen definiert. Für diese Abwasserherkunftsbereiche ist eine Einleitgenehmigung der Unteren Wasserbehörde notwendig.
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