Entwässerungsanlagen

Sorgsam entwässern.

Nach Fertigstellung einer Grundstücksentwässerungsanlage hat der Grundstückseigentümer für diese die Wasserdichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 in Verbindung mit DIN EN 1610 mittels eines Prüfprotokolls nachzuweisen. Über die verlegten Leitungen auf dem Grundstück sollte der Grundstückseigentümer einen Bestandsplan/Dokumentation anfertigen bzw. anfertigen lassen, um auch Jahre später nachzuvollziehen, wo die Schmutz- und Regenwasserleitungen zu finden sind. Für Gewerbe und Industrie ist der Bestandsplan zwingend erforderlich.

Entwässerungsanlagen auf den privaten Grundstücken sind technische Anlagen, die regelmäßig gewartet und ggf. repariert werden müssen. Hierfür sind die Grundstückseigentümer zuständig und kostenpflichtig.

Sollte es dennoch dazu kommen, dass eine Verstopfung auftritt und das Abwasser nicht mehr abläuft, wenden Sie sich bitte an einen Rohrreinigungsdienst. Die meisten Verstopfungen entstehen durch Ablagerungen in den Leitungen oder durch Gegenstände, die fälschlicherweise über die Toilette entsorgt wurden.

Haben Sie auf Ihrem Grundstück in einem Gebäude Entwässerungsgegenstände (z.B. Dusche, WC, Waschmaschine), die unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberkante) liegen? Dann denken Sie daran, bei der Wartung auch gleich zu prüfen, ob in dem Entwässerungssystem eine Rückstausicherung vorhanden ist und diese funktionsfähig ist.

Weitergehende Angaben zum Bau, Wartung und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen finden Sie im Informationsblatt.

Für die Wartung und den Betrieb von Abwasservorbehandlungsanlagen (z.B. Leichtflüssigkeitsabscheider und Fettabscheider) bei Gewerbe und Industrie sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Herstellerangaben bzw. die Auflagen in Ihrer Entwässerungsgenehmigung zu beachten.

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