- 1:Strom.
- 2:Erdgas.
- 3:Wärme.
- 4:Trinkwasser.
- 5:Abwasser
- 5.1:Stadtentwässerung.
- 5.2:Haus- und Grundstücksentwässerung
- 5.2.1:Entwässerungsantrag.
- 5.2.2:Regenwasserversickerung.
- 5.2.3:Entwässerungsanlagen.
- 5.2.4:Abwassereinleitung.
- 5.2.5:Dichtheitsprüfung
- 5.2.5.1:Zuständigkeiten.
- 5.2.5.2:Prüfverfahren.
- 5.2.5.3:Funktionsweise.
- 5.2.5.4:Dichtheitsnachweis.
- 5.2.6:Abwasserbeseitigungs- satzung.
- 5.2.7:Gebühren & Satzung.
- 5.3:Ansprechpartner.
- 6:Netznutzung.
Dichtheitsnachweis
Wo, von wem und wie teuer.
Im Rahmen der Dichtheitsprüfung, des Dichtheitsnachweises sowie ggf. erforderlicher Sanierungsmaßnahmen sind noch einige Fragen offen? Hier erhalten Sie alle Antworten.
Wer bekommt den Dichtheitsnachweis?
Der Dichtheitsnachweis ist mit allen Dokumentationsunterlagen bei der
Stadt Osnabrück
Fachbereich Städtebau 61-85
Frau Lundt
Dominikanerkloster
Hasemauer 1
49074 Osnabrück
einzureichen.
Das entsprechende Formular zum Ausfüllen durch ein Fachbetrieb sowie einen Musterbestandsplan einer Grundstücksentwässerungsanlage erhalten sie hier zum Herunterladen:
Worauf ist zu achten?
Achten Sie darauf, dass der Dichtheitsnachweis von einem Sachkundigen durchgeführt wird. Lassen sie sich von verschiedenen Anbietern ein Angebot unterbreiten. Wenn möglich schließen sie sich mit mehreren Nachbarn zusammen und handeln sie gemeinsam bei einem ausführenden Unternehmen ein Angebot aus. In der Regel kann so ein günstigerer Preis erzielt werden.
Eine offene Liste mit Fachbetrieben, die Dichtheitsprüfungen durchführen, finden Sie hier zum Herunterladen. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann keine Aussage über die Arbeitsqualität der genannten qualifizierten Fachbetriebe treffen. Die Auflistung unterliegt einer ständigen Aktualisierung.Die Prüfung soll von einem qualifizierten Fachbetrieb, der eine Person mit entsprechender fachlicher Qualifikation und die nötige technische Ausrüstung vorweisen kann, durchgeführt werden.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Inspektion und Sanierung der Grundstücksanschlusskanäle werden aus dem Abwassergebührenhaushalt finanziert. Die Kosten für den Dichtheitsnachweis und eventuelle Sanierungen trägt der Grundstückseigentümer.
Was für Kosten entstehen?
Die Kosten für den Dichtheitsnachweis können je nach Entwässerungssituation auf dem Grundstück variieren. Sie sind z. B. von der Länge und der Zugängigkeit oder der Verzweigtheit des Leitungsnetzes abhängig.
Wann muss saniert werden?
Wenn der Dichtheitsnachweis nicht erbracht werden kann, weil Leitungsschäden bei der optischen Inspektion festgestellt wurden oder nichttolerierbare Druckverluste bei der Wasserstandprüfung oder Druckprüfung aufgetreten sind, ist es zwingend notwendig diese Undichtigkeiten durch Sanierung zu beheben.
Wie wird saniert?
Undichte Abwasserleitungen müssen saniert werden, um einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen. Je nach Schadensbild und Zugängigkeit der Leitungen, können unterschiedliche Sanierungsverfahren Anwendung finden.
Bei der Reparatur handelt es sich um Maßnahmen zur Behebung partieller Leitungsschäden mit geringem Ausmaß.
Die Renovierung von Abwasserleitungen bezeichnet Verfahren zur Ausbesserung von Streckenschäden.
Schäden von größerem Umfang erfordern eine ganzheitliche Erneuerung der Hausanschlussleitungen durch Auswechselung von Rohren in der bisherigen oder einer neuen Trasse. Grundsätzlich können alle Sanierungsverfahren in offener oder geschlossener Bauweise ausgeführt werden.
Dabei ist auch zu überlegen, ob die Leitungen unter der Grundplatte durch abgehängte Leitungen unter der Kellerdecke ersetzt werden können. Das hat den Vorteil, dass die Leitungen nie mehr auf Dichtheit überprüft werden müssen, da sie im Kellerbau einer ständigen Kontrolle unterliegen.
Aspekte zur Auswahl des:
- Art und Ausmaß des Schadens
- Hydraulische Leistungsfähigkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Örtliche Besonderheiten
- Koordination mit anderen Baumaßnahmen
Die Wahl des jeweiligen Verfahrens sollte gut geplant und von qualifizierten Fachfirmen ausgeführt werden.
Nach jeder Sanierung ist erneut ein Dichtheitsnachweis zu führen.
Sie haben weitere Fragen zum Dichtheitsnachweis, zu den Kosten und einer etwaigen Sanierung? Sprechen Sie uns an.
Kontakt:
Ansgar Joachimmeyer
Haus- und Grundstücksentwässerung
Tel.: 0541 2002-1380
E-Mail: ansgar.joachimmeyer@stw-os.de





