- 1:Strom.
- 2:Erdgas.
- 3:Wärme.
- 4:Trinkwasser.
- 5:Abwasser
- 5.1:Stadtentwässerung.
- 5.2:Haus- und Grundstücksentwässerung
- 5.2.1:Entwässerungsantrag.
- 5.2.2:Regenwasserversickerung.
- 5.2.3:Entwässerungsanlagen.
- 5.2.4:Abwassereinleitung.
- 5.2.5:Dichtheitsprüfung
- 5.2.5.1:Zuständigkeiten.
- 5.2.5.2:Prüfverfahren.
- 5.2.5.3:Funktionsweise.
- 5.2.5.4:Dichtheitsnachweis.
- 5.2.6:Abwasserbeseitigungs- satzung.
- 5.2.7:Gebühren & Satzung.
- 5.3:Ansprechpartner.
- 6:Netznutzung.
Dichtheitsprüfung
Gewusst wie.
Osnabrücker Grundstückseigentümer müssen sich jetzt die Frage stellen, ob die privaten Abwasserkanäle dicht sind oder ob austretendes Abwasser Boden und Grundwasser verunreinigt. Bis spätestens Ende 2015 muss die Dichtheit der Schmutzwasser führenden Abwasserleitungen nachgewiesen werden. In Wasserschutzgebieten und für gewerbliches Abwasser gelten bislang keine verkürzten Fristen.
Einen Überblick zu den wichtigsten Informationen zur Dichtheitsprüfung liefert der Flyer der Stadt und der Stadtwerke Osnabrück. Anbei finden Sie auch eine Übersichtskarte zur Wasserschutzzone Düstrup im Stadtgebiet Osnabrück.
Rechtsgrundlage
Die Dichtheitsprüfung dient dem ganzheitlichen Boden- und Gewässerschutz und basiert auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.
Informieren Sie sich auch auf den folgenden Unterseiten. Sie haben weitere Fragen zur Dichtheitsprüfung? Sprechen Sie uns an.
Kontakt:
Stadt Osnabrück
Haus- und Grundstücksentwässerung
Tel.: 0541 323-4480
E-Mail: hausentwaesserung
osnabrueck.de







