- 1:Strom.
- 2:Erdgas.
- 3:Dienstleistungen.
- 4:Wärme.
- 5:Trinkwasser.
- 6:Abwasser
- 6.1:Stadtentwässerung.
- 6.2:Haus- und Grundstücksentwässerung
- 6.2.1:Entwässerungsantrag.
- 6.2.2:Regenwasserversickerung.
- 6.2.3:Entwässerungsanlagen.
- 6.2.4:Abwassereinleitung.
- 6.2.5:Abwasserbeseitigungs- satzung.
- 6.2.6:Gebühren & Satzung.
- 6.3:Ansprechpartner.
- 7:Netznutzung.
Abwassereinleitung
Sorgsam einleiten.
Insbesondere gewerbliches und industrielles Abwasser sowie Abwasser aus vergleichbaren Einrichtungen (nichthäusliches Abwasser) können Stoffe enthalten, die die Reinigung des Abwassers in der Kläranlage erschweren oder stören, die Schlammbehandlung bzw. -verwertung beeinträchtigen, als auch die Ableitung im Kanal behindern.
Daher kann es erforderlich sein, das Abwasser vorzubehandeln. Unter Vorbehandlung wird eine Anlage verstanden, die das Abwasser vorreinigt, bevor es in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird (z.B. Leichtflüssigkeitsabscheider, Fettabscheider, Neutralisationsanlage).
Für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sind die Einleitungsbedingungen der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Osnabrück einzuhalten.
Für bestimmte Abwasserherkunftsbereiche sind in den Anhängen der Abwasserverordnungen abgesehen von der Abwasserbeseitigungssatzung Einleitungsbedingungen definiert. Sind in den Anhängen der Abwasserverordnung Grenzwerte definiert, treten diese an Stelle der Grenzwerte in der Abwasserbeseitigungssatzung. Für die Umsetzung der Abwasserverordnung ist in Osnabrück die Untere Wasserbehörde zuständig.
Einleitung von Waschwasser aus der Fassadenreinigung:
Bei der Reinigung von Fassaden werden schadstoffhaltige Verschmutzungen und Ablagerungen gelöst. Daher ist das Wasser auf jeden Fall über die Grundstücksentwässerungsanlage in den Schmutzwasserkanal zu leiten.
Die detaillierten Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Fassadenreinigung.
Die Versickerung des Waschwassers in den Untergrund bzw. die Einleitung in den Regenwasserkanal kann zur Verschmutzung des Bodens bzw. eines Gewässers führen.
Einleitung von Kondensaten aus Brennwertkesseln:
Das Kondensat aus Brennwertkesseln hat einen pH-Wert im sauren Bereich und ist in Abhängigkeit des Brennstoffes und der Feuerungsleistung zu neutralisieren.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Kondensat aus Brennwertkesseln.
Sie haben Fragen zum Entwässerungsantrag? Sprechen Sie mit uns.
Ihren Ansprechpartner finden Sie hier.





